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Anwalt für Sorgerecht in Braunschweig

Unsere erfahrenen Rechtsanwälte stehen Ihnen beratend und vor Gericht zur Seite

Sie sind der Meinung, dass Ihr ehemaliger Partner oder Ihre ehemalige Partnerin die Fürsorgepflicht gegenüber dem gemeinsamen Kind verletzt und möchten das alleinige Sorgerecht erhalten? Dann brauchen Sie einen erfahrenen Anwalt, der auf das Rechtsgebiet des Sorgerechts spezialisiert ist, an Ihrer Seite. Die Kanzlei Leip in Braunschweig bietet Ihnen umfassenden Rechtsbeistand – von der ausführlichen Rechtsberatung bis hin zur Vertretung vor dem Familiengericht.

Was ist das gemeinsame Sorgerecht?

Auch nach einer Trennung oder Scheidung behalten Eltern grundsätzlich das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder. Das bedeutet, dass sie gemeinsam über alle wichtigen Angelegenheiten des Kindes (z. B. Schule, Gesundheit, Wohnort) entscheiden.

Verheiratete Eltern erhalten das gemeinsame Sorgerecht automatisch mit der Geburt des Kindes. Sind die Eltern nicht verheiratet, können sie durch eine Sorgeerklärung beim Jugendamt oder beim Notar das gemeinsame Sorgerecht begründen. Stimmt die Mutter nicht zu, kann der Vater die gemeinsame Sorge beim Familiengericht beantragen (§ 1626a BGB). Das Gericht überträgt die gemeinsame Sorge in der Regel, wenn dem Kindeswohl nichts entgegensteht.

Was ist das alleinige Sorgerecht?

Das alleinige Sorgerecht kann beantragt werden, wenn eine gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge nicht mehr kindeswohlgerecht möglich ist – etwa bei massiven Kommunikationsproblemen, Vernachlässigung, Missbrauch, Sucht oder Gewalt. In besonders gravierenden Fällen kann das Familiengericht einem Elternteil das Sorgerecht ganz oder teilweise entziehen (§ 1666 BGB).

Antrag auf alleiniges Sorgerecht

Der Antrag ist beim zuständigen Familiengericht zu stellen. Ist der andere Elternteil nicht einverstanden, muss der Antrag ausführlich begründet und mit Belegen (z. B. Zeugen, Berichte, Dokumente) untermauert werden. Das Gericht prüft alle Umstände sorgfältig und entscheidet auf Grundlage des Kindeswohls.

Wichtig: Auch beim Verlust des Sorgerechts bleibt die Pflicht zur Zahlung des gesetzlichen Kindesunterhalts bestehen.

Sie möchten sich zu den Themen Sorgerecht und Umgangsrecht beraten lassen? Dann vereinbaren Sie einen Termin in unserer Kanzlei in Braunschweig – wir stehen Ihnen kompetent und einfühlsam zur Seite.

Spezialisierung auf Kindschaftsangelegenheiten – das Kind im Mittelpunkt

Als Fachanwältin für Familienrecht mit zertifizierter Zusatzqualifikation im Kindschaftsrecht werde ich, Julia Nina Leip, regelmäßig vom Familiengericht gemäß § 158 FamFG als Verfahrensbeiständin („Anwältin des Kindes“) bestellt. In dieser Rolle ist es meine Aufgabe, die Interessen und Wünsche des Kindes herauszufinden und vor Gericht zu vertreten – insbesondere in Verfahren über Sorgerecht und Umgang.

Ich spreche mit den Kindern, höre ihnen zu und verschaffe mir ein umfassendes Bild ihrer Situation. Häufig zeigt sich, dass die Konflikte vor allem zwischen den Eltern bestehen und das Kind unfreiwillig hineingezogen wird. Ich helfe, die Ursachen zu erkennen und den Fokus wieder auf das Kindeswohl zu richten.

Mein Ziel ist es, gemeinsam mit allen Beteiligten klare, faire und kindgerechte Umgangsregelungen zu erarbeiten, die das Kind entlasten und stabile Beziehungen zu beiden Eltern ermöglichen. Empathie, Fachwissen und Erfahrung bilden dabei die Grundlage meiner Arbeit.

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