Anwalt für Familienrecht und Eherecht in Braunschweig
Ihr verlässlicher Rechtsbeistand in herausfordernden Lebenssituationen
Eine Liebe, die ein Leben lang hält, wünschen sich die meisten Menschen. Doch leider sieht die Wirklichkeit oft anders aus – und die einst so eng verbundenen Eheleute gehen getrennte Wege. Viele Ehepartner wünschen sich dann eine Scheidung und benötigen rechtliche Unterstützung durch einen erfahrenen Scheidungsanwalt.
Unser Team aus spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten für Familienrecht und Eherecht ist für Sie im Einsatz. Die Kanzlei Leip in Braunschweig steht Ihnen in sämtlichen Fragen des Familienrechts und der ehebezogenen Regelungen kompetent zur Seite. Wir beraten Sie ausführlich und vertreten Ihre Interessen engagiert vor dem Familiengericht – und, falls erforderlich, auch in höheren Instanzen. Dabei ist eine einvernehmliche Lösung selbstverständlich stets unser Ziel.
Was gehört zum Familienrecht und Eherecht?
Das Familienrecht ist ein Teil des Zivilrechts. Es regelt alle Rechtsverhältnisse, die sich aus Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft ergeben. Das Eherecht bildet ein Teilgebiet des Familienrechts und befasst sich mit den Voraussetzungen der Eheschließung, den Rechten und Pflichten während der Ehe sowie mit der Scheidung und ihren Folgen. Dazu gehören insbesondere das Unterhaltsrecht, das Zugewinnausgleichsrecht sowie das Sorgerecht und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder.
Kindschaftsangelegenheiten: das Kind im Mittelpunkt
Ein besonderer Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit liegt im Bereich der Kindschaftsangelegenheiten. Als Fachanwältin für Familienrecht mit einer zertifizierten Zusatzqualifikation im Kindschaftsrecht werde ich, Julia Nina Leip, regelmäßig vom Familiengericht gemäß § 158 FamFG als Verfahrensbeiständin („Anwältin des Kindes“) bestellt. In dieser Funktion ist es meine Aufgabe, die Interessen und Bedürfnisse des Kindes zu ermitteln – insbesondere bei Streitigkeiten über das Sorgerecht oder Umgangsrecht.
Mit großem Einfühlungsvermögen und langjähriger Erfahrung gehe ich den Ursachen familiärer Konflikte auf den Grund – besonders dann, wenn elterliche Auseinandersetzungen das Kind belasten. Mein Ziel ist es stets, das Kindeswohl in den Mittelpunkt zu stellen und tragfähige, kindgerechte Lösungen zu entwickeln, die stabile Beziehungen zu beiden Elternteilen ermöglichen.
Was kostet ein Anwalt für Familienrecht?
Für Verbraucher beträgt die Gebühr einer Erstberatung gemäß § 34 RVG maximal 190 Euro zzgl. Mehrwertsteuer. Sollte es zu einem familienrechtlichen Verfahren kommen, entstehen weitere Kosten, die sich – je nach Umfang und Streitwert – ebenfalls nach der Gebührenordnung für Rechtsanwälte richten. Auf Wunsch informieren wir Sie im Vorfeld transparent über alle anfallenden Gebühren.
Unsere Kanzlei ist für Sie da!
Gerne setzen wir unsere langjährige Erfahrung und unser Fachwissen – stets auf dem neuesten Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung – für Sie ein. Vereinbaren Sie telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular einen Beratungstermin und schildern Sie uns Ihren Fall. Wir sind Ihre Ansprechpartner für Familienrecht, Eherecht und Kindschaftsangelegenheiten in Braunschweig.