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Gewährleistungsrecht Ihre Anwaltskanzlei in Braunschweig

Sie haben ein Produkt bestellt, das nicht geliefert wurde? Unabhängig davon, ob ein erworbener Artikel beschädigt ist oder nicht die beschriebenen Funktionen erfüllt – als Käufer können Sie sich jederzeit auf das Gewährleistungsrecht beziehen.

Im Gesetz heißt es: „Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat…“. Was zunächst einfach klingt, verkompliziert sich im Detail. In unserer Anwaltskanzlei in Braunschweig vertreten wir Käufer, die vom Gewährleistungsrecht Gebrauch machen möchten. Nur wer das Gesetz zu den Gewährleistungsfragen kennt, weiß sich schadlos zu helfen! Aus diesem Grund nehmen wir uns Zeit, gemeinsam mit Ihnen, alle relevanten, rechtlichen Fragen zu klären

Anwalt für Gewährleistungsrecht – Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung

Zunächst muss zwischen der Gewährleistung und der Garantie unterschieden werden, denn dieser ist maßgebend, um sich auf das Gewährleistungsrecht berufen zu können.

Gesetzlich garantiert ist immer die sogenannte Gewährleistung! Wenn Sie einen neuen Artikel gekauft haben, liegt die Gewährleistungsfrist bei 24 Monaten ab Kaufdatum. Sämtliche Schäden, die die Ware kurz nach dem Kauf aufgewiesen hat, muss der Verkäufer ohne Weiteres beheben. Hier sind vor allem die ersten sechs Monate entscheidend. In diesem Zeitraum können Sie Artikel, die beschädigt sind, beim Verkäufer reklamieren. Sind die ersten sechs Monate verstrichen, ist ein Beweis über den Schaden erforderlich. Es wird ermittelt, ob die Ware bereits von Anfang an beschädigt war.

Wenn von Garantie gesprochen wird, handelt es sich hierbei um eine Leistung, die der Hersteller oder Händler freiwillig anbietet. In dem Fall gibt es keine vorgeschriebene Frist, die eingehalten werden muss.

Gewährleistungsrecht für Käufer – lassen Sie sich nicht täuschen!

Fühlt man sich arglistig getäuscht, sind besondere Beweisschwierigkeiten zu beachten. Über eine gewissenhafte Recherche gelang es unserem Kanzleiteam, einen Wohnungskaufvertrag wegen Schimmels und Feuchtigkeit rückabzuwickeln. Dies gelingt, ist jedoch nur mit ausgereiften Fachwissen über die aktuelle Gesetzeslage möglich. Übrigens: Befindet sich der Gegner nach einer ausgelaufenen Frist im Verzug, zahlt er die Anwaltskosten!

In unserer Anwaltskanzlei in Braunschweig beraten wir Sie zum Gewährleistungsrecht, auf das Sie sich als Käufer berufen können. Ob neue oder gebrauchte Kaufartikel – auch, wenn die Gewährleistungsfristen unterschiedlich sind, müssen sich Händler in jedem Fall an die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung halten. Selbstverständlich informieren wir Sie in unserer Anwaltskanzlei auch über die Rechtsfolgen, wie beispielsweise die Nacherfüllung, der Rücktritt oder der Schadensersatz.

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