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Rechtsanwalt für Familienrecht in Braunschweig

Familienmitglieder sind die Menschen, die uns am nächsten stehen. Doch leider ist Vertrauen nicht in jeder Lebenslage selbstverständlich. Gerade innerhalb der Familie eskalieren Konflikte mitunter so, dass anwaltliche Unterstützung erforderlich wird. Häufig sind Kinder betroffen – das macht die ohnehin belastende Situation besonders sensibel.

Bei familienrechtlichen Fragen empfiehlt es sich, frühzeitig eine spezialisierte Rechtsanwältin / einen spezialisierten Rechtsanwalt einzuschalten. Auf die Kanzlei Leip in Braunschweig können Sie sich verlassen: Wir beraten Sie umfassend und vertreten Sie – sofern eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist – vor den Familiengerichten in allen Instanzen.

Was gehört zum Familienrecht?

Das Familienrecht ist Teil des Zivilrechts und regelt die Verhältnisse, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Verwandtschaft und Familie entstehen. Dazu zählen u. a. die Rechtswirkungen der Eheschließung, die Scheidung mit ihren Folgen (z. B. Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich) sowie das Sorgerecht und der Umgang mit gemeinsamen Kindern.

Die wichtigsten Bereiche des Familienrechts

Als Anwalt für Familienrecht beziehungsweise Scheidungsanwalt stehen wir Ihnen unter anderem für folgende Themen zur Seite:

Grundlage des deutschen Scheidungsrechts ist das Zerrüttungsprinzip. Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie endgültig gescheitert ist, also keine Lebensgemeinschaft mehr besteht und nicht zu erwarten ist, dass sie wiederhergestellt wird. Maßgeblich sind insbesondere Trennungsdauer und ggf. das Einverständnis:

  • Trennung von mindestens einem Jahr mit beiderseitigem Scheidungswunsch: Das Gesetz vermutet das Scheitern der Ehe.
  • Trennung von drei Jahren ohne Einverständnis: Nach drei Jahren wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist. Die Scheidung ist dann auch ohne Zustimmung des anderen Ehegatten möglich.
  • Härtefallregelung: In besonderen Ausnahmefällen (z. B. bei häuslicher Gewalt) ist die Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres möglich, wenn das Festhalten an der Ehe unzumutbar wäre.

Bei Trennung und Scheidung steht das Wohl des Kindes im Mittelpunkt. Die elterliche Sorge umfasst Personensorge und Vermögenssorge:

  • Verheiratete Eltern haben grundsätzlich gemeinsame elterliche Sorge.
  • Nicht verheiratete Eltern können gemeinsame Sorge durch Sorgeerklärung (beim Jugendamt oder Notar) begründen. Kommt keine gemeinsame Erklärung zustande, kann der Vater die gemeinsame Sorge beim Familiengericht beantragen. Diese wird in der Regel übertragen, wenn Gründe des Kindeswohls nicht entgegenstehen.

Als Fachanwältin für Familienrecht mit zertifizierter Zusatzqualifikation im Kindschaftsrecht werde ich, Julia Nina Leip, regelmäßig vom Familiengericht als Verfahrensbeiständin (Anwältin des Kindes) bestellt. In dieser Funktion vertrete ich die Interessen des Kindes – unabhängig von den Konflikten der Eltern – und wirke an Lösungen mit, die den Bedürfnissen des Kindes gerecht werden.

Mein Ziel ist es, jedes Kind als eigenständige Persönlichkeit zu sehen und zu hören. Mit Einfühlungsvermögen und Erfahrung erarbeite ich kindgerechte, tragfähige Lösungen zu Umgangs- und Sorgerechtsfragen.

Für sämtliche Bereiche des Familienrechts steht Ihnen unser Anwaltsteam gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für ein Beratungsgespräch!

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